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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Collenburg Management & Holding GmbH angeordnet
Insolvenzantragsverfahren Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
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Insolvenzantragsverfahren Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 2138/25
Amtsgericht: Charlottenburg
Datum des Beschlusses: 27. März 2025, 12:40 Uhr

Schuldnerin:

Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH
Zimmerstraße 16, 10969 Berlin
Handelsregister: HRB 95441, Amtsgericht Charlottenburg
Vertreten durch Geschäftsführer Kevin Kyrill Radev

Geschäftszweig:
Vermittlung von Darlehensverträgen im Bereich der Immobilienfinanzierung sowie Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen in diesem Bereich.

Anordnung durch das Insolvenzgericht:

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wird auf Grundlage der §§ 21, 22 InsO Folgendes beschlossen:

  1. Zwangsvollstreckungen (einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügung) werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.

  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
    Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin

    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

    • Der Verwalter prüft, ob die Masse zur Deckung der Kosten ausreicht (§ 22 Abs. 1 Nr. 3 InsO).

    • Er ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten, Forderungen einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen.

    • Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den vorläufigen Verwalter leisten (§ 23 InsO).

    • Er erhält Auskunftsrechte gegenüber Banken und darf die Geschäftsräume betreten sowie Einsicht in Unterlagen verlangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Sofortige Beschwerde ist möglich innerhalb von 2 Wochen nach:

  • Verkündung der Entscheidung

  • Zustellung

  • oder Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

Einzureichen bei: Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang beim zuständigen Gericht.

Elektronische Einreichung:

  • Eine einfache E-Mail genügt nicht.

  • Erforderlich ist ein elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder Übermittlung über sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP).

  • Nähere Informationen: www.justiz.de

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27. März 2025

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