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Helpstar GmbH: Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 36h IN 6209/24

Im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die Helpstar GmbH, mit Sitz in der Malteserstraße 139–143, 12277 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26. März 2025 entschieden, den Antrag der antragstellenden Gläubigerin mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abzuweisen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 237925 eingetragen und wurde vertreten durch Geschäftsführerin Sandra Alexandra Da Silva Mendes. Trotz der gerichtlichen Prüfung konnte keine ausreichende Masse festgestellt werden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens, insbesondere für Gericht und Insolvenzverwalter, zu decken.

Rechtliche Konsequenz

Die Ablehnung des Insolvenzantrags gemäß § 26 InsO hat gravierende Auswirkungen:

  • Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet, es erfolgt also keine Verwertung des Vermögens, keine Gläubigerbeteiligung, keine Quotenverteilung.

  • Für Gläubiger bedeutet dies in der Praxis meist einen vollständigen Forderungsausfall.

  • Die Gesellschaft ist faktisch handlungsunfähig, auch wenn sie formalrechtlich weiterhin im Register geführt werden könnte, sofern keine Löschung erfolgt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
einzureichen, entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts.

Auch die elektronische Einreichung ist möglich, muss jedoch den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen, insbesondere hinsichtlich qualifizierter elektronischer Signatur und sicherem Übermittlungsweg. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.

Mit der Entscheidung endet das Verfahren über die Helpstar GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – ein juristisches Ende in der Stille, ohne weitere verwalterische Begleitung.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 26. März 2025

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