Az.: 2 IN 43/25
Am Nachmittag des 25. März 2025, exakt um 15:00 Uhr, fiel am Amtsgericht Dessau-Roßlau eine weitreichende Entscheidung über das wirtschaftliche Schicksal der ORWO Net GmbH mit Sitz in der Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen. Das traditionsreiche Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 16589 geführt wird, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Die Geschäftsführung, bestehend aus Frau Claudia Snehotta, wohnhaft im Körnerweg 9, 04316 Leipzig, sowie Herrn Björn Schwarzbach, wohnhaft in der Hauptstraße 7, 04420 Markranstädt, sah sich mit dem Schritt in das Insolvenzantragsverfahren konfrontiert, nachdem offenbar keine andere tragfähige Lösung mehr in Sicht war. Die genauen Hintergründe dieser wirtschaftlichen Schieflage bleiben zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, doch die gerichtliche Verfügung markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensgeschichte.
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin sind ab sofort sämtliche Verfügungen durch die ORWO Net GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und stellt sicher, dass kein weiterer wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt. Seine Kanzlei mit Sitz in der Askanischen Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, ist erreichbar unter der Telefonnummer 0340/21677790-0 sowie per Fax unter 0340/21677790-29. Für eine schnelle schriftliche Kommunikation steht die E-Mail-Adresse dessau-rosslau@bbl-law.de zur Verfügung.
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau setzte mit dieser Entscheidung ein klares Signal für eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens. Ob es sich dabei um den Anfang vom Ende oder einen letzten Versuch zur Wiederbelebung handelt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Klar ist jedoch: Die kommenden Schritte sind entscheidend – nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Gläubiger.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 25. März 2025