Az.: 67b IN 74/25
Ein weiterer Akteur aus der Ingenieur- und Technikerbranche muss sich neu aufstellen: Das Amtsgericht Hamburg hat am 26. März 2025 um 10:01 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Golawo Engineering GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Wandsbeker Zollstraße 11, 22041 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186731 eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Marco Lau und Michael Goerke vertreten. Die Golawo Engineering GmbH ist im Bereich der Erbringung von Ingenieur- und Technikerdienstleistungen tätig – ein Sektor, der zwar technisch anspruchsvoll, aber nicht vor konjunkturellen Schwankungen und Marktveränderungen gefeit ist.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt. Mit ihrer Bestellung übernimmt sie die zentrale Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und erste Grundlagen für eine mögliche Sanierung oder Abwicklung zu schaffen.
Folgende Maßnahmen wurden vom Gericht angeordnet:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt, bereits laufende Verfahren werden eingestellt.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin selbst zu zahlen – sämtliche Zahlungen sind nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen verhindern, dass in der Phase vor der möglichen Verfahrenseröffnung Vermögenswerte entzogen oder unkontrolliert verwendet werden. Gleichzeitig besteht nun die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls Sanierungsschritte einzuleiten.
Ob die Golawo Engineering GmbH einen Neustart schaffen oder abgewickelt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein – sowohl für das Unternehmen als auch für die betroffenen Mitarbeiter und Gläubiger.
Amtsgericht Hamburg – 26. März 2025