Az.: 3610 IN 2048/25
Am Vormittag des 25. März 2025 wurde im Insolvenzgericht des Amtsgerichts Charlottenburg ein bedeutsamer Beschluss gefasst, der die wirtschaftliche Lage der LAUDWORKS Gartengestaltung GmbH, ansässig in der Goerzallee 299, 14167 Berlin, maßgeblich verändert. Um 11:30 Uhr ordnete das Gericht zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christian Otto und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 171274, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Angesichts der drohenden Gefahren für das Unternehmensvermögen entschied das Gericht umgehend über erste Sicherungsmaßnahmen.
Kernpunkt des Beschlusses ist die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, ausgenommen solche, die unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis zur weiteren gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt. Diese Regelung schafft Raum für eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ohne dass weitere Substanzverluste eintreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin. In dieser verantwortungsvollen Rolle ist sie damit beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und dessen Zustand umfassend zu prüfen. Zudem ist sie ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und über eigens einzurichtende Sonderkonten zu verfügen.
Besonders bedeutsam ist auch die Anordnung, dass sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die gegenüber der LAUDWORKS Gartengestaltung GmbH zahlungspflichtig sind, dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.
Darüber hinaus ist Dr. Berner berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in sämtliche geschäftliche Unterlagen zu nehmen – eine Maßnahme, die der vollständigen Aufklärung der Vermögensverhältnisse und der Sicherung der Insolvenzmasse dient. Die Schuldnerin ist verpflichtet, volle Kooperation zu leisten.
Der Beschluss ist öffentlich bekannt gemacht worden und kann durch Gläubiger wie Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung oder Zustellung der Entscheidung. Auch elektronische Rechtsbehelfe sind möglich, sofern sie den Anforderungen der geltenden Vorschriften entsprechen.
Mit dieser gerichtlichen Anordnung befindet sich die LAUDWORKS Gartengestaltung GmbH nun an einem wirtschaftlichen Scheideweg. Ob sich das Unternehmen aus eigener Kraft stabilisieren kann oder ob ein geregelter Übergang in das reguläre Insolvenzverfahren folgen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die kommenden Wochen werden entscheidend sein – für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle Beteiligten.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25. März 2025