Az.: 71 IN 86/25
Die Zeichen stehen auf Restrukturierung: Das Amtsgericht Pinneberg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solarlicht Deutschland GmbH, mit Sitz Am Marienhof 12, 22880 Wedel, am 26. März 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 18279 PI und vertreten durch Geschäftsführer Maximilian Seubert, ist auf dem zukunftsorientierten Feld der Solar- und Lichttechnik tätig – ein Markt, der zwischen Innovation, Investitionsdruck und Marktschwankungen schwankt. Rechtlich begleitet wird die Schuldnerin durch die Kanzlei RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und erste Schritte zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit oder einer möglichen Verfahrensöffnung zu ergreifen.
Gemäß § 21 InsO wurden folgende Maßnahmen verfügt:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Einschränkung – keine Gelder dürfen ohne Zustimmung vereinnahmt werden.
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Ziel ist die Sicherung des Unternehmensvermögens, um weiteren Schaden abzuwenden und eine strukturierte Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch das Scheitern des Unternehmens, sondern kann – insbesondere im technologischen und nachhaltigen Sektor – auch eine Chance zur Neuordnung bieten. Der weitere Verlauf hängt nun von der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und etwaige Sanierungsperspektiven ab.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung. Zuständig ist das Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Schenefeld.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen, wahlweise auch elektronisch über die gesetzlich anerkannten sicheren Übermittlungswege, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Es gelten die Vorgaben der ERVV.
Amtsgericht Pinneberg – Insolvenzgericht – 26. März 2025