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Sicherung vor dem Umbruch: BLUE global relocation GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 1507 IN 1023/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLUE global relocation GmbH hat das Amtsgericht München am 26. März 2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit reagiert das Gericht auf eine wirtschaftliche Krise bei dem Münchner Unternehmen, das seinen Sitz in der Leopoldstraße 50, 80802 München hat und unter der Handelsregisternummer HRB 261101 beim Amtsgericht München eingetragen ist.

Vertreten durch die Geschäftsführer Markus Demuth und Steffen Keller sowie rechtlich begleitet von der Kanzlei KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, sieht sich die Schuldnerin gezwungen, gerichtlichen Schutz zu suchen. Die genauen Hintergründe bleiben in der Entscheidung offen, doch der Schritt deutet auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hin.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Nymphenburger Straße 3b, 80335 München, bestellt. Er ist ermächtigt, das Schuldnervermögen zu sichern und den Geschäftsbetrieb auf seine Sanierungsfähigkeit hin zu prüfen. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Außenstände.

Die Anordnung erfolgt gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO und verfolgt das Ziel, eine geordnete Fortführung der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die eigentliche Verfahrenseröffnung zu ermöglichen und dabei die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Gläubiger und Verfahrensbeteiligte haben die Möglichkeit, sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die Einreichung kann schriftlich, zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle oder elektronisch nach Maßgabe der ERVV erfolgen.

Für die BLUE global relocation GmbH ist die vorläufige Insolvenzverwaltung ein Einschnitt – aber zugleich eine Gelegenheit zur Neuorientierung. Ob daraus ein Sanierungsweg entsteht oder die vollständige Abwicklung folgt, bleibt Gegenstand der nächsten Wochen unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 26. März 2025

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