Az.: 177 IN 82/25
Ein mittelständisches Unternehmen aus Thüringen sieht sich mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert: Am 26. März 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Erfurt im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der mako GmbH & Co. KG Schalungstechnik, mit Sitz in der Suhler Straße 14, 99885 Ohrdruf, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRA 504183 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die mako Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Matthias Kokel. Das Unternehmen ist auf die Herstellung und den Vertrieb von Schalungstechnik spezialisiert – ein hochspezialisierter Bereich im Bauwesen, der technische Präzision und wirtschaftliche Stabilität gleichermaßen erfordert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Beck, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0361 34949430 sowie per E-Mail an erfurt@anwaelte-beck.de erreichbar.
Mit der Anordnung gemäß § 21 InsO verfolgt das Gericht das Ziel, das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zu diesem Zweck wurde Folgendes beschlossen:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Einschränkung, um einen unkontrollierten Mittelabfluss zu verhindern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Hauptverfahrens zu schaffen. Ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann oder eine Sanierung eingeleitet wird, bleibt vom Ergebnis dieser Prüfung abhängig.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung. Zuständig ist das Amtsgericht Erfurt, Insolvenzgericht, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden – auch bei jedem anderen Amtsgericht. Zudem ist eine elektronische Einreichung über sichere Übermittlungswege gemäß ERVV zulässig.
Für die mako GmbH & Co. KG ist die vorläufige Insolvenzverwaltung ein kritischer Wendepunkt. Ob sie die Grundlage für einen Neubeginn bietet oder den Weg in das Regelinsolvenzverfahren ebnet, entscheidet sich in den kommenden Wochen.
Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht – 26. März 2025