Az.: 3609 IN 2019/25
Ein weiteres Berliner Unternehmen sieht sich mit existenziellen Herausforderungen konfrontiert: Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LAUD.LAB Landscape Architecture & Urban Design UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25. März 2025 um 11:30 Uhr einschneidende Maßnahmen angeordnet.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Goerzallee 299, 14167 Berlin, und eingetragen im Handelsregister unter HRB 188553, wird durch Geschäftsführer Christian Otto vertreten. Mit ihren Tätigkeiten im Bereich Landschaftsarchitektur und Stadtplanung steht das Unternehmen exemplarisch für eine Branche, die oft zwischen kreativer Vision und wirtschaftlicher Realität balanciert. Nun scheint die wirtschaftliche Realität das Ruder übernommen zu haben.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, es zu sichern und den Zustand der wirtschaftlichen Lage zu prüfen.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
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Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin – abgesehen von solchen, die unbewegliches Vermögen betreffen – sind untersagt, bereits begonnene werden eingestellt.
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
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Dr. Berner ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Drittschuldner wurden angewiesen, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
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Zudem ist sie ermächtigt, Betriebs- und Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und umfassende Auskünfte von der Schuldnerin einzuholen.
Die Maßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO sind nicht als endgültige Insolvenzentscheidung zu verstehen, sondern dienen der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Gegen den Beschluss können die Schuldnerin wie auch die Gläubiger binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung und richtet sich nach den formalen Voraussetzungen der Insolvenzordnung. Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht.
Ob die LAUD.LAB UG ihren kreativen Kurs fortsetzen kann oder der wirtschaftliche Boden für immer entzogen ist, bleibt abzuwarten. Der eingeschlagene Weg durch die vorläufige Insolvenzverwaltung eröffnet zumindest noch die Möglichkeit zur Neuordnung oder geordneten Abwicklung.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25. März 2025