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Krisenmodus aktiviert: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Tresenreiter Vertriebs- und Produktions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 214/25

Die wirtschaftlichen Turbulenzen setzen sich fort: Am 25. März 2025 um 16:00 Uhr hat das Amtsgericht Augsburg im Verfahren über den Insolvenzantrag der Tresenreiter Vertriebs- und Produktions GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 15017 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Germanenstraße 2, 86343 Königsbrunn, wird durch die beiden Geschäftsführer Gabriele Müller und Josef Simnacher vertreten. Über die genaue Geschäftstätigkeit der Schuldnerin ist dem Beschluss nichts Näheres zu entnehmen, doch offenbar ist die wirtschaftliche Lage so ernst, dass ein Insolvenzantrag unausweichlich war.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß § 21 InsO Rechtsanwalt Michael Bauer, Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe besteht nun darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu bewahren, während die Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens noch aussteht.

Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Damit wird verhindert, dass durch unkontrollierte Zahlungsein- oder -ausgänge weitere Nachteile für die Gläubiger entstehen.

Die Maßnahme ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Unternehmen sich in einer kritischen finanziellen Lage befindet, bei der ohne gerichtliche Kontrolle und externe Überwachung ein unkontrollierter Vermögensabfluss drohen würde.

Gläubiger und Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab dem maßgeblichen Bekanntmachungszeitpunkt (Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung). Auch eine elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlich geregelten Anforderungen zulässig.

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird das Verfahren in eine neue Phase geführt – geprägt von Prüfung, Sicherung und möglicher Sanierungsstrategie. Ob die Tresenreiter Vertriebs- und Produktions GmbH gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen kann oder der Weg in die vollständige Insolvenz führt, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 25. März 2025

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