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Keine Mittel, keine Masse: Insolvenzverfahren gegen BuHa Service UG wird abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 36b IN 4513/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 24. März 2025 eine klare und endgültige Entscheidung im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die BuHa Service UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Schlüterstraße 36, 10629 Berlin getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Meryem Adam und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 199244 geführt, stand seit November 2024 unter vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Diese wurden nun ebenso aufgehoben wie das Verfahren selbst.

Grundlage dieser Entscheidung ist ein bitterer, aber nicht ungewöhnlicher Befund: Es fehlt an ausreichender Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass nicht einmal genug Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken – und somit kann ein reguläres Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet werden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wurde daher mangels Masse abgewiesen.

Die einst zum Schutz des schuldnerischen Vermögens angeordneten Sicherungsmaßnahmen, die seit dem 5. November 2024 in Kraft waren, sind damit ebenfalls gegenstandslos und wurden aufgehoben. Dies markiert einen traurigen Endpunkt für das Verfahren und möglicherweise auch für das Unternehmen selbst.

Besonders für die Gläubiger ist dieser Ausgang ernüchternd: Ihre Forderungen bleiben auf absehbare Zeit uneinbringlich. Die Entscheidung bedeutet, dass es voraussichtlich keine Verteilung von Vermögenswerten geben wird, da schlichtweg keine relevanten Vermögensgegenstände mehr vorhanden sind, auf die zugegriffen werden könnte.

Gleichwohl besteht für Gläubiger und Schuldner das Recht, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen ab dem maßgeblichen Bekanntmachungszeitpunkt – entweder durch Verkündung, persönliche Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet. Dabei müssen die formalen Voraussetzungen für die elektronische Einreichung streng beachtet werden.

Die Situation der BuHa Service UG ist ein exemplarisches Beispiel für eine Unternehmensinsolvenz, bei der bereits vor Verfahrensbeginn das wirtschaftliche Ende erreicht ist. Für die Öffentlichkeit bleibt lediglich die Frage offen, ob durch frühzeitigeres Eingreifen oder bessere Krisenstrategien ein anderer Ausgang möglich gewesen wäre.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 24. März 2025

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