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Kein Verfahren ohne Vermögen: Insolvenzverfahren gegen CMMB-24 UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 419 IN 2549/24

Mit Beschluss vom 25. März 2025 hat das Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CMMB-24 UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch ihren Gesellschafter Cristian Mulcuta, mangels Masse abzuweisen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Lessingstraße 61, 09557 Flöha, war im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 35938 eingetragen. Über ihre wirtschaftlichen Aktivitäten liegen keine weiteren Angaben vor, doch die nun ergangene Entscheidung wirft ein klares Licht auf die Lage: Die finanziellen Mittel der Gesellschaft reichen nicht einmal mehr aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, geschweige denn eine geordnete Abwicklung einzuleiten.

Die formelle Abweisung des Eröffnungsantrags nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet: Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Weder ein Insolvenzverwalter noch ein Gläubigerausschuss werden tätig – der Gesellschaft steht somit auch kein regulierter Weg zur Entschuldung offen. Für die Gläubiger ist dies ein besonders ernüchterndes Ergebnis: Ihre Forderungen bleiben vorerst uneinbringlich, ein Vermögenszugriff über das Insolvenzrecht ist nicht mehr möglich.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zudem besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung, wobei das jeweils zuerst eintretende Ereignis entscheidend ist. Auch eine elektronische Einreichung der Beschwerde ist möglich – unter Beachtung der strengen formalen Anforderungen.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags schließt sich für die CMMB-24 UG der Weg über das Insolvenzgericht – und womöglich auch das Kapitel als wirtschaftlich tätige Gesellschaft. Was bleibt, ist ein nüchterner Schlusspunkt einer Unternehmensgeschichte, die offenbar frühzeitig an Liquiditätsmangel gescheitert ist.

Amtsgericht Chemnitz – 25. März 2025

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