Az.: 340 IN 349/24 (371)
Ein ambitioniertes Unternehmen aus dem Bereich der energetischen Gebäudetechnologie scheitert nicht nur wirtschaftlich, sondern auch an den Mindestvoraussetzungen für ein gerichtliches Insolvenzverfahren: Das Amtsgericht Magdeburg hat am 26. März 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ImmoSolar MC GmbH mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abzulehnen (§ 26 InsO).
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 31691 eingetragene Gesellschaft mit Sitz im Handwerkerring 18, 39326 Wolmirstedt, war in einem zukunftsträchtigen Segment tätig: der industriellen Fertigung innovativer energetischer Ausstattung für Gebäude, wie Heizsysteme, Stromerzeugung, Beleuchtung und Energiespeicherung. Zusätzlich verfolgte das Unternehmen Geschäftsmodelle im Bereich Lizenzvergabe und Beteiligung an weiteren Betriebsstätten.
Vertreten wurde die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Mike Lehfeld, wohnhaft im Ortsteil Jersleben der Gemeinde Niedere Börde. Trotz innovativer Ausrichtung und technologischer Relevanz war es dem Unternehmen offenbar nicht gelungen, eine wirtschaftlich tragfähige Struktur zu etablieren.
Mit dem Ablehnungsbeschluss nach § 26 InsO steht fest: Es ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, mit dem auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens – etwa für Insolvenzgericht, Verwalter und öffentliche Bekanntmachung – bestritten werden könnten. Die ursprünglich angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben.
Für Gläubiger bedeutet dies einen harten Einschnitt: Weder wird ein Verwalter bestellt, noch erfolgt eine systematische Aufarbeitung der Vermögensverhältnisse. Offene Forderungen bleiben in der Regel unbedient. Die Insolvenzmasse ist faktisch gleich null – das Unternehmen wirtschaftlich am Ende.
Trotz der technologischen Ambitionen und des Einsatzes im Bereich nachhaltiger Energieversorgung zeigt dieses Verfahren erneut: Innovative Ideen allein genügen nicht, wenn Liquidität und Kapital fehlen. Die ImmoSolar MC GmbH endet nicht in einem Sanierungsprozess – sondern in der rechtlichen Auflösung durch Ablehnung der Verfahrenseröffnung.
Amtsgericht Magdeburg – 26. März 2025