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Auslauf ohne Verfahren: Sicherungsmaßnahmen gegen AZ AutoZentrum GmbH aufgehoben
Kein Kapital, kein Verfahren: Insolvenzverfahren gegen Auf der Freiheit Projekt Regattaquartier GmbH mangels Masse abgewiesen
Kein Verfahren ohne Vermögen: Insolvenzverfahren gegen CMMB-24 UG mangels Masse abgewiesen

Kein Kapital, kein Verfahren: Insolvenzverfahren gegen Auf der Freiheit Projekt Regattaquartier GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 11 IN 58/24

Ein weiterer Insolvenzantrag endet ohne Verfahren: Das Amtsgericht Walsrode hat am 24. März 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Auf der Freiheit Projekt Regattaquartier GmbH abzuweisen – und zwar mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung.

Die Gesellschaft mit Sitz am Walter-Christoph-Platz 1–3 in 29699 Walsrode, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Schlüschen aus Schneverdingen, war im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 208671 eingetragen. Das Unternehmen gehörte offenbar zu einem der vielen Projektträger im Bereich Immobilien und Quartiersentwicklung – ein Sektor, der in jüngster Zeit zunehmend unter wirtschaftlichem Druck steht.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht fest: Es ist nicht einmal mehr genügend Vermögen vorhanden, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Das Unternehmen ist damit nicht nur zahlungsunfähig, sondern auch vollständig mittellos. Die letzte Tür zu einer geordneten Abwicklung über das Insolvenzgericht bleibt damit verschlossen.

Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung einen herben Rückschlag: Forderungen bleiben vorerst uneinbringlich. Ohne Verfahren gibt es keine Verwertung, keine Verteilung – lediglich das stille wirtschaftliche Ende eines Unternehmensprojekts, das wohl mehr Vision als Substanz war.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Sowohl die Antragstellerin als auch der Antragsgegner haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Auch gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann – unter bestimmten Voraussetzungen – innerhalb von sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts endet ein Versuch zur Sanierung oder geordneten Abwicklung, bevor er überhaupt begonnen hat. Was von der Auf der Freiheit Projekt Regattaquartier GmbH bleibt, ist der formelle Schlusspunkt einer Insolvenzgeschichte ohne Masse – und ohne Rettung.

Amtsgericht Walsrode, 24. März 2025

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