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Fruth & König Beteiligungsgesellschaft: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 63 IN 324/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fruth & König Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Mühlbergweg 2, 15907 Lübben/Spreewald, hat das Amtsgericht Cottbus am 24. Februar 2025 entschieden, den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.

Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 14921 CB geführt und vertreten durch Geschäftsführer Norman Fruth, hatte am 10.09.2024 einen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt, welcher am Folgetag beim Gericht einging. Doch die Prüfung durch das Insolvenzgericht ergab: Es fehlt an ausreichendem Vermögen, um selbst die Verfahrenskosten zu decken.

Gemäß § 26 InsO wurde der Antrag daher abgelehnt – ein rechtlich formaler, aber wirtschaftlich endgültiger Schritt:

  • Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet

  • Keine Verwertung von Vermögenswerten

  • Keine Gläubigerbeteiligung oder -befriedigung

  • Keine Sanierung über das Insolvenzrecht möglich

Die Entscheidung ist zugleich mit einer Kostenfolge verbunden: Die Verfahrenskosten trägt der Schuldner selbst – sofern überhaupt noch Mittel vorhanden sind.

Für Gläubiger bedeutet diese Abweisung einen vollständigen Forderungsausfall, da es keinen Insolvenzverwalter und keine Quote gibt. Damit endet die Geschichte der Fruth & König Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH nicht in geordneten Bahnen, sondern in der rechtlichen Auflösung ohne Masse.

Amtsgericht Cottbus – 24. Februar 2025

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