Az.: IN 64/24
Ein weiteres Unternehmen scheitert nicht nur wirtschaftlich, sondern auch an den Grundvoraussetzungen für ein Insolvenzverfahren: Die KHK Beteiligungs GmbH mit Sitz in der Wiesweg 1, 82496 Oberau, wird nach einem Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 24. März 2025 nicht in ein Insolvenzverfahren überführt – mangels Masse.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256521 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter Felix Krieger, war Ziel eines Insolvenzantrags, der von einem Gläubiger gestellt worden war. Doch statt zur geordneten Schuldenregulierung zu führen, endet der Antrag bereits im ersten Verfahrensschritt. Grund: Es ist nicht einmal genug Vermögen vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken.
Ein solches Urteil markiert faktisch das wirtschaftliche Ende der Schuldnerin – ohne Chance auf ein strukturiertes Insolvenzverfahren, ohne Möglichkeit der Gläubigerbefriedigung über die gesetzlich vorgesehenen Wege.
Mit der Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO fehlt es nicht nur an liquiden Mitteln, sondern auch an verwertbarem Unternehmensvermögen, das ein geregeltes Verfahren rechtfertigen könnte. Für Gläubiger bedeutet das: Ihre Ansprüche bleiben vorerst ohne Aussicht auf Realisierung. Auch eine öffentliche Verwertung oder Einsicht in die Vermögensverhältnisse entfällt, da kein Insolvenzverwalter bestellt wird.
Trotzdem besteht für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen, gerechnet ab der Zustellung oder – sofern öffentlich bekannt gemacht – zwei Tage nach der Veröffentlichung im Internetportal für Insolvenzbekanntmachungen. Die Einlegung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, unter Einhaltung der strengen Formvorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs.
Was bleibt, ist der formale Schlusspunkt eines Unternehmens, das offenkundig nicht nur seinen wirtschaftlichen Kurs verloren hat, sondern auch keine Mittel mehr besitzt, um geordnet unterzugehen.
Amtsgericht Weilheim i.OB – Insolvenzgericht – 24. März 2025