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Brandschutz in der Krise: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Lüftungs- und Brandschutztechnik Möhnesee GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 52 IN 82/25

Ein Unternehmen aus dem sicherheitsrelevanten Bereich des technischen Ausbaus steht unter gerichtlicher Kontrolle: Das Amtsgericht Arnsberg hat am 26. März 2025 um 10:10 Uhr im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lüftungs- und Brandschutztechnik Möhnesee GmbH die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5468 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in OT Wippringsen, Spitälerholz 3, 59519 Möhnesee, wird gesetzlich durch ihre beiden Geschäftsführer Marco Lippold und Dirk Löhr vertreten. Das Unternehmen, tätig in einem Bereich von hoher gesellschaftlicher und technischer Relevanz, sieht sich nun mit gravierenden finanziellen Problemen konfrontiert.

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde Rechtsanwalt Carsten Koch, Kanzleisitz in Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, das bestehende Vermögen zu sichern, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrensöffnung zu schaffen.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde verfügt:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Diese Maßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO sollen verhindern, dass in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung Vermögenswerte gefährdet oder entzogen werden. Sie eröffnen zugleich die Chance, den Betrieb vorerst zu stabilisieren und mögliche Sanierungsszenarien zu prüfen.

Ob die Lüftungs- und Brandschutztechnik Möhnesee GmbH in der Lage sein wird, unter Aufsicht des Insolvenzverwalters neue Wege zu beschreiten, oder ob eine Abwicklung unausweichlich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Amtsgericht Arnsberg – 26. März 2025

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