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BaFin warnt erneut vor Edelraum – Neue Website edelraum.net unter Verdacht

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnung vor Edelraum aktualisiert. Nachdem bereits am 5. März 2025 vor der inzwischen inaktiven Website edelraum.com gewarnt wurde, setzen die unbekannten Betreiber ihre Aktivitäten nun offenbar über die neue Domain edelraum.net fort.

Nach den Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass über diese Plattform unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland angeboten werden – ohne die dafür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis.

Wechsel der Domains als Täuschungsstrategie

Die Verwendung neuer Internetadressen ist ein typisches Muster unseriöser Anbieter, um behördliche Maßnahmen zu umgehen und das Vertrauen potenzieller Anleger zu erschleichen. Das Auftreten als angeblich professioneller Finanzdienstleister, gepaart mit hohen Renditeversprechen, dient häufig nur dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen.

Rechtlicher Rahmen und Warnhinweis der BaFin

In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Unternehmen, die ohne diese Zulassung tätig sind, handeln rechtswidrig – und setzen Anleger einem erheblichen Verlustrisiko aus.

BaFin rät zur besonderen Vorsicht

Investieren Sie nicht über edelraum.net
Geben Sie keine sensiblen Daten preis
Prüfen Sie sorgfältig, ob ein Anbieter bei der BaFin zugelassen ist – über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin

Diese Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Schützen Sie Ihr Kapital – investieren Sie nur bei regulierten Anbietern mit klarer Erlaubnislage.

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