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Autoservice Schenk GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 70a IN 2/25

Das Amtsgericht Köln hat am 25. März 2025 um 14:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autoservice Schenk GmbH eine wichtige Entscheidung getroffen: Zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die in der Lützenkirchener Straße 326, 51381 Leverkusen ansässige Gesellschaft, eingetragen unter HRB 118279 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Sascha Schenk vertreten. Der Geschäftsbetrieb umfasst KFZ-Reparaturen sowie den Handel mit Gebrauchtwagen – ein traditionelles Handwerkssegment, das in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit zunehmend unter Druck geraten ist.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, mit Kanzleisitz in der Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen, bestellt. Mit ihrer Bestellung übernimmt sie die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und erste Maßnahmen zur Stabilisierung einzuleiten.

Kernpunkt der gerichtlichen Anordnung ist die Beschränkung der Verfügungsmacht der Schuldnerin: Verfügungen über Vermögenswerte dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Zudem wurde sämtlichen Drittschuldnern – also Geschäftspartnern, die der Autoservice Schenk GmbH gegenüber zahlungspflichtig sind – untersagt, weiterhin an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.

Frau Konschalla ist darüber hinaus ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Erhalt der Insolvenzmasse, sondern auch der Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Mit der gerichtlichen Verfügung beginnt für die Autoservice Schenk GmbH eine Phase der Ungewissheit – aber auch eine Chance: Die vorläufige Verwaltung kann in einigen Fällen eine geordnete Sanierung ermöglichen oder zumindest eine transparente Abwicklung vorbereiten. Ob das Unternehmen die Kurve noch bekommt oder der finale Gang in die Insolvenz folgt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.

Amtsgericht Köln – 25. März 2025

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