Az.: 70a IN 47/25
Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AZ AutoZentrum GmbH, ansässig in der Vorgebirgstraße 245, 50969 Köln, hat das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 24. März 2025 die zuvor ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens wieder aufgehoben.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 100933 und vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gülsen Yetim, war unter Verdacht geraten, sich in wirtschaftlich instabilen Verhältnissen zu befinden. Ihr Geschäftszweig umfasst ein breites Spektrum rund um das Kraftfahrzeuggewerbe: den Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen aller Art, Reparaturdienstleistungen, Abschleppdienste sowie Glasaustausch.
Bereits am 14. März 2025 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, die das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag schützen sollten. Ziel war es, einer drohenden Gläubigerbenachteiligung entgegenzuwirken und mögliche Vermögensverschiebungen zu unterbinden.
Mit dem nun ergangenen Beschluss vom 24. März 2025 wurden diese Maßnahmen jedoch aufgehoben. Zwar enthält der vorliegende Text keine explizite Begründung für diese Entscheidung, doch eine solche Aufhebung lässt regelmäßig auf eine veränderte Verfahrenslage schließen – sei es durch Rücknahme des Insolvenzantrags, dessen Ablehnung oder eine außergerichtliche Einigung.
Für die Gläubiger und sonstigen Beteiligten bedeutet dies vor allem eins: Vorerst wird es keine gerichtliche Kontrolle über das Vermögen der AZ AutoZentrum GmbH geben. Ob dies den Weg für eine Sanierung ebnet oder lediglich eine Auflösung im Hintergrund vollzogen wird, bleibt offen.
In jedem Fall stellt der Beschluss einen markanten Wendepunkt dar – sowohl für das Unternehmen als auch für die Beteiligten, die nun möglicherweise auf andere Weise ihre Interessen sichern müssen.
Amtsgericht Köln – 24. März 2025