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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WärmeEnergie Großkrotzenburg GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70 IN 157/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WärmeEnergie Großkrotzenburg GmbH, mit Sitz in der Im Flachsgewann 2a, 63538 Großkrotzenburg, hat das Amtsgericht Hanau – Insolvenzgericht am 25. März 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des schuldnerischen Vermögens angeordnet.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse mehr stattfinden und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, bestellt.
Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 069 91501025, per Fax unter 069 95928099 und per E-Mail an frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de.

Zudem wurden die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) ausdrücklich dazu aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Leistungen an die Antragstellerin selbst wären ab diesem Zeitpunkt unwirksam.

Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und schafft die Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, bevor über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.


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