Aktenzeichen: 36 IN 40/25 -4-
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 2b GmbH, mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96607, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, hat das Amtsgericht Hameln – Insolvenzgericht am 25. März 2025 um 13:17 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, bestellt.
Er ist erreichbar unter
Telefon: 0511 6262870,
Fax: 0511 62628710,
E-Mail: hannover@eckert.law,
Internet: www.eckert.law.
Zudem werden die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) dazu aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, andernfalls gelten sie als nicht schuldbefreiend (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Dieses Rechtsmittel steht der Antragstellerin sowie jedem Gläubiger offen, der die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten möchte.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1256292281518-000183636
Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder – wenn diese nicht erfolgt sind – mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis. Eine öffentliche Bekanntmachung gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt (§ 9 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung rechtzeitig beim Amtsgericht Hameln eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.
Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird. Wird der Beschluss nur teilweise angefochten, ist der Umfang genau zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Datenschutzhinweis:
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln unter:
www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Amtsgericht Hameln – Der Direktor – wenden.
Hameln, 25. März 2025
Amtsgericht Hameln – Insolvenzgericht