Aktenzeichen: 500 IN 80/25
Am 21. März 2025 um 15:41 Uhr hat das Amtsgericht Krefeld im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Markonia Eyewear Germany GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz am Bonnenring 128 C in 47877 Willich, ist unter der Nummer HRB 16572 im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragen und wird gesetzlich durch die Liquidatorin Frau Ina Irmgard Andjelkovic vertreten.
Der Geschäftszweig der Gesellschaft umfasst den Import und Export sowie den deutschland- und weltweiten Handel mit optischen Erzeugnissen, insbesondere Sonnenbrillen, fertigen Lesebrillen und Korrektionsfassungen.
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75 in 47800 Krefeld, bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen sowie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen.
Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Damit wird sichergestellt, dass keine weiteren Vermögenswerte ohne Kontrolle abgeflossen werden können.
Zudem wurde der Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie neu eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldnern – also Schuldnern der Markonia Eyewear Germany GmbH – ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
Mit diesen Maßnahmen wurde ein geordneter Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen, Gläubigerinteressen zu schützen und die Möglichkeit einer Fortführung oder geordneten Abwicklung offen zu halten.
Krefeld, 21. März 2025
Amtsgericht Krefeld – Insolvenzgericht