Aktenzeichen: 3611 IN 1926/25
Am 21. März 2025 um 13:45 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen eines beantragten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ziegert Group Holding GmbH einen Beschluss zur Sicherung der Insolvenzmasse erlassen. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Zimmerstraße 16 in 10969 Berlin und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 106957, wird durch die Geschäftsführer Nikolaus Ziegert und Kevin Kyrill Radev vertreten.
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern, wurde die Einleitung umfassender Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Insbesondere wurde die Durchführung und Fortsetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind vorläufig eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt, mit Kanzleisitz am Pariser Platz 4 A in 10117 Berlin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Dabei tritt er nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft auf, sondern agiert ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse nach § 22 InsO. Er ist zudem beauftragt zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Ab sofort dürfen Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dieser wurde ferner ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse zu führen, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie neu eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den Kreditinstituten, bei denen die Schuldnerin Konten unterhält, wurde die Verpflichtung auferlegt, dem vorläufigen Insolvenzverwalter auf Anfrage Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus ist es sämtlichen Schuldnern der Schuldnerin – den sogenannten Drittschuldnern – untersagt, Zahlungen direkt an die Ziegert Group Holding GmbH zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, und zwar unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung.
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens wurde Herr Rechtsanwalt Schade auch damit betraut, den Beschluss den Drittschuldnern zuzustellen und den Nachweis darüber zu führen. Darüber hinaus wurde ihm das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume sowie Nebenräume der Gesellschaft zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Ziegert Group Holding GmbH ist verpflichtet, ihm Einblick in alle geschäftsrelevanten Unterlagen zu gewähren und auf Verlangen auch herauszugeben. Zudem muss sie sämtliche Auskünfte erteilen, die für die Bewertung der Vermögenslage sowie zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt außerdem die Funktion eines Sachverständigen. In dieser Rolle hat er zu prüfen, ob ein rechtlich relevanter Eröffnungsgrund nach Maßgabe der Rechtsform vorliegt und ob es realistische Chancen für eine Fortführung des Unternehmens gibt.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte im elektronischen Informationssystem. Sie bleibt dort gespeichert, bis sie entweder mit der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung oder – im Falle einer Nichteröffnung – spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahmen gelöscht wird.
Berlin, den 21. März 2025
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –