Aktenzeichen: 58 IN 198/25
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 21. März 2025 um 17:45 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Zentgraf Team Support GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Schnewlinstraße 6 in 79098 Freiburg und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 710053, wird durch ihren Geschäftsführer Philipp Otto Zentgraf vertreten.
Die Anordnung erfolgte zur Abwendung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Damit sollen Vermögenswerte erhalten und das Unternehmen auf eine mögliche Sanierung oder Abwicklung vorbereitet werden.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Kaiser mit Kanzleisitz in der Egonstraße 55 a in 79106 Freiburg bestellt. Ihm obliegt fortan die Überwachung der Schuldnerin mit dem Ziel, deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Eine Vertretungsbefugnis für die Gesellschaft wurde ihm dabei nicht eingeräumt; seine Rolle beschränkt sich auf die Sicherung der Insolvenzmasse und die Prüfung der wirtschaftlichen Ausgangslage.
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – insbesondere über Bankkonten und Außenstände – sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dieser übernimmt auch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Finanzmittel der Gesellschaft und ist berechtigt, Bankguthaben sowie Forderungen einzuziehen und neu eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ferner wurde ihm gestattet, sogenannte Sonderkonten gemäß aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung zu eröffnen und über diese im Rahmen seiner Aufgaben zu verfügen.
Zudem wurde ein sofortiges Vollstreckungsverbot verhängt. Jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – ausgenommen solche in unbewegliche Gegenstände – sind bis auf Weiteres untersagt oder einzustellen. Dies schützt die Gesellschaft vor einer weiteren Zersplitterung ihrer Vermögensstruktur durch unkoordinierte Einzelmaßnahmen von Gläubigern.
Den Schuldnern der Schuldnerin – also etwaigen Drittschuldnern – ist es ab sofort verboten, Zahlungen an die Zentgraf Team Support GmbH zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser wird zudem beauftragt, alle notwendigen Zustellungen des Beschlusses selbst vorzunehmen und deren Nachweis zu führen.
Im Rahmen seiner Aufgabe als Sachverständiger wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Kaiser darüber hinaus beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach Maßgabe der Rechtsform der Schuldnerin vorliegt und welche Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens bestehen. Dazu gehört auch die umfassende Einsichtnahme in Bücher, Geschäftspapiere und Räumlichkeiten der Gesellschaft, die ihm von der Schuldnerin zu gewähren ist.
Die Entscheidung des Gerichts wird gemäß den Bestimmungen der Insolvenzbekanntmachungsverordnung elektronisch veröffentlicht und gespeichert. Für alle Beteiligten beginnt die Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde mit der wirksamen Bekanntmachung oder Zustellung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Freiburg einzulegen; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, jedoch formgebunden.
Mit dieser gerichtlichen Anordnung ist der Weg für ein geordnetes Insolvenzverfahren über die Zentgraf Team Support GmbH bereitet. Ob es zur tatsächlichen Verfahrenseröffnung kommt, wird nun von den Ergebnissen der vorläufigen Prüfung des Insolvenzverwalters abhängen.
Freiburg im Breisgau, 21. März 2025
Amtsgericht Freiburg – Insolvenzgericht –