Aktenzeichen: 3611 IN 1695/25
Am 21. März 2025 um 17:15 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Multi-Rental Zeitarbeit-Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung angeordnet. Die Schuldnerin, ehemals ansässig in der Knesebeckstraße 76, 10623 Berlin, ist unter der Handelsregisternummer HRB 25613 B beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Manfred Schipke.
Das Unternehmen war vor allem in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung und Gebäudereinigung tätig. Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde nun der erste Schritt in ein geordnetes Insolvenzverfahren vollzogen. Die Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt, dessen Kanzlei sich in der Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam befindet. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und deren wirtschaftliche Lage zu prüfen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Insolvenzverwalter nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft auftritt, sondern ausschließlich zur Überwachung und Wahrung der Vermögenswerte befugt ist.
Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Bankguthaben zu verwalten. Die bei den Banken geführten Konten der Schuldnerin unterliegen ab sofort der Auskunftspflicht gegenüber dem Verwalter.
Auch die Schuldner der Schuldnerin, sogenannte Drittschuldner, wurden im Beschluss aufgefordert, keine Zahlungen mehr direkt an die Multi-Rental GmbH zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO vorsieht.
Rechtsanwalt Brockdorff ist zudem beauftragt, die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner selbst vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen. Zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben ist er berechtigt, die Geschäftsräume sowie Nebenräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihm uneingeschränkte Einsicht in Bücher, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen zu gewähren sowie alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt über das elektronische Informationssystem und bleibt dort mindestens für die Dauer der Anordnung gespeichert. Sollte das Verfahren eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Verfahrenseinstellung. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg, Insolvenzgericht, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären, wobei entscheidend ist, dass sie rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerde unterzeichnet und mit einer klaren Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie einer Erklärung zur Anfechtung versehen sein.
Berlin, 21. März 2025
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht