Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass höhere Gaspreise für Neukunden in der Grundversorgung rechtswidrig sind. Damit gab das Gericht einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbz) gegen den Berliner Energiekonzern Gasag statt.
Gasag hatte ab Dezember 2021 – inmitten der Energiekrise – von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung deutlich höhere Preise verlangt als von Bestandskunden. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung innerhalb der Grundversorgung.
Für viele Verbraucher bedeutet das Urteil eine gute Nachricht: Hunderte, die sich der Klage angeschlossen haben, könnten nun Geld zurückfordern. Gasag hat allerdings noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen.