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Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Zweite LTML Europe Real Estate Limited & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 167 IN 84/24

Am 24. März 2025 hat das Amtsgericht Essen um 09:41 Uhr im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens eine weitreichende Entscheidung über das Vermögen der Zweite LTML Europe Real Estate Limited & Co. KG getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 5330 eingetragen und hat ihren Geschäftssitz in der Trogemannstraße 4 in 45772 Marl. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die LTML EUROPE REAL ESTATE LIMITED mit Sitz in Dublin, Irland (Register-Nr. 00646752).

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer, ansässig in der Brassertstraße 68 in 45768 Marl, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie übernimmt ab sofort eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Sicherung des noch vorhandenen Vermögens der Schuldnerin.

Ab dem genannten Zeitpunkt sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse vor weiteren unautorisierten Zugriffen oder Vermögensverschiebungen und stellt sicher, dass alle Handlungen im Sinne einer geordneten Abwicklung erfolgen.

Zugleich wurden die Schuldner der Zweite LTML Europe Real Estate Limited & Co. KG – sogenannte Drittschuldner – ausdrücklich angewiesen, keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen ist es allein der vorläufigen Insolvenzverwalterin gestattet, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und neu eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Die Drittschuldner sind verpflichtet, sich bei künftigen Zahlungen strikt nach dieser gerichtlichen Anordnung zu richten, um keine rechtswidrigen Leistungen zu erbringen.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Essen die Weichen für ein geordnetes Insolvenzverfahren gestellt. Ziel ist es, unter Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft transparent aufzuarbeiten und mögliche Perspektiven zur Sanierung oder ordnungsgemäßen Abwicklung zu erarbeiten.

Essen, den 24. März 2025
Amtsgericht Essen

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