Ein juristisches Nachspiel mit weitreichenden Konsequenzen: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen fünf ehemalige Mitglieder der Klimaaktivistengruppe Letzte Generation erhoben – und das wegen des schwerwiegenden Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Wie die Behörde gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, geht es dabei um mutmaßlich systematische, koordinierte Straftaten im Namen des Klimaschutzes.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Gruppierung mit dem primären Ziel gegründet wurde, gezielt Gesetze zu brechen – etwa durch Blockaden, Sachbeschädigung oder Eingriffe in den Straßen- und Flugverkehr –, könnte den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz sogar bis zu zehn Jahre Haft vor.
Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft äußerte sich bislang nicht zu den konkreten Anschuldigungen. Die Aktivistengruppe selbst zeigte sich in einer Mitteilung kämpferisch, spricht von einem „Angriff auf das Grundrecht auf Protest“ und betont, dass ihre Aktionen stets als gewaltfreier zivilgesellschaftlicher Widerstand gedacht gewesen seien.
Juristen beobachten den Fall mit großer Aufmerksamkeit, da die Einstufung als kriminelle Vereinigung eine neue Eskalationsstufe in der juristischen Auseinandersetzung mit der Klimabewegung markieren könnte. Sollte die Anklage vor Gericht Bestand haben, könnte dies auch Signalwirkung für andere Aktivistengruppen entfalten.
Hintergrund ist eine Reihe öffentlichkeitswirksamer Aktionen der Letzten Generation in den vergangenen Jahren – von Straßenblockaden bis zu Protesten in Museen, Flughäfen und Regierungsgebäuden. Während ein Teil der Bevölkerung diese Form des Aktivismus als notwendig ansieht, werfen Kritiker der Bewegung vor, durch wiederholte Gesetzesverstöße die Grenzen des legitimen Protests zu überschreiten.
Der Prozess wird mit Spannung erwartet – er könnte zum Präzedenzfall darüber werden, wo in Deutschland zivilgesellschaftlicher Protest endet und strafrechtliche Relevanz beginnt.