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Zukunft ungewiss: Vorläufiger Insolvenzverwalter für M&B Bauunternehmen GmbH bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 533/24

Am 21. März 2025 wurde durch das Amtsgericht Baden-Baden ein bedeutender Beschluss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M&B Bauunternehmen GmbH getroffen. Das traditionsreiche Unternehmen mit Sitz in der Badenstraße 26, 76467 Bietigheim, geführt von Geschäftsführer Mus Bekaj, sieht sich einer ungewissen Zukunft gegenüber. Mit der Anordnung erster Sicherungsmaßnahmen hat das Gericht einen entscheidenden Schritt zur Wahrung der Gläubigerinteressen sowie zum Erhalt der verbliebenen Vermögenswerte eingeleitet.

Die Bestellung des Rechtsanwalts Henning Schorisch aus Ettlingen zum vorläufigen Insolvenzverwalter markiert den Beginn eines neuen Abschnitts für die Baugesellschaft. Er übernimmt ab sofort die Überwachung der Schuldnerin, um drohende Vermögensverluste zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewährleisten. Seine Aufgaben beinhalten insbesondere die Sicherung und Erhaltung des schuldnerischen Vermögens sowie die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel die Verfahrenskosten zu decken vermögen.

Zur Vermeidung weiterer finanzieller Einbußen wurden durch das Gericht umfassende Maßnahmen verfügt:
Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen und einstweilige Verfügungen gegen die M&B Bauunternehmen GmbH sind untersagt – ausgenommen hiervon sind lediglich unbewegliche Gegenstände. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Zudem bedürfen sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies gilt insbesondere für Bankkonten und Forderungen der Gesellschaft, über die die GmbH fortan nicht mehr selbst verfügen darf. Die Verwaltungskompetenz hierfür liegt nun vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Im Sinne einer transparenten Abwicklung wurde Rechtsanwalt Schorisch zudem ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, über die er eigenverantwortlich verfügen kann. Er ist befugt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ebenso sind Banken, die Konten für die Schuldnerin führen, verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen.

Auch die Geschäftspartner der M&B Bauunternehmen GmbH, insbesondere Drittschuldner, wurden zur Zurückhaltung verpflichtet: Zahlungen an die Gesellschaft dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden. Eine Zuwiderhandlung könnte im weiteren Verlauf rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zur Ausübung seines Mandats darf der vorläufige Insolvenzverwalter die Geschäftsräume der GmbH sowie alle betrieblichen Einrichtungen betreten. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm Zugang zu allen geschäftlichen Unterlagen zu gewähren und die nötigen Auskünfte zur Vermögenslage zu erteilen.

Die Öffentlichkeit wird über das elektronische Informationssystem des Insolvenzbekanntmachungsportals informiert. Die gespeicherten Bekanntmachungen bleiben bis zu sechs Monate nach Abschluss oder Einstellung des Verfahrens online abrufbar.

Gegen diesen Beschluss steht der M&B Bauunternehmen GmbH sowie deren Gläubigern der Rechtsweg offen. Eine sofortige Beschwerde kann binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Baden-Baden eingereicht werden. Für die Einhaltung der Frist ist das Datum der Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung entscheidend.

Das Insolvenzgericht hat mit dieser Entscheidung erste Weichen gestellt – der Fortgang des Verfahrens bleibt jedoch abzuwarten. Ob eine nachhaltige Sanierung möglich ist oder das Unternehmen aufgelöst wird, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Bis dahin liegt das Schicksal der M&B Bauunternehmen GmbH in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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