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X-PACK-T Verwaltungsgesellschaft mbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 391/24
Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 20.03.2025

Die X-PACK-T Verwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Jürgensallee 37 b, 22609 Hamburg, ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Hamburg hat den am 19. Dezember 2024 eingegangenen Antrag der Schuldnerin vom 05. Dezember 2024 mit Beschluss vom 20. März 2025 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 73165 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Marc Johannsen vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasste den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in anderen Unternehmensstrukturen – eine typische Konstellation für sogenannte Verwaltungsgesellschaften.

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse (§ 26 InsO) bedeutet, dass nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Das Gericht sieht daher von der Einleitung eines Verfahrens ab.

In der Praxis folgt auf eine solche Entscheidung in aller Regel die Auflösung der Gesellschaft durch das Registergericht (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG i. V. m. § 394 InsO), sofern keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

Auswirkungen auf Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger ist diese Entscheidung gleichbedeutend mit einem vollständigen Forderungsausfall. Ohne eröffnete Insolvenz und ohne verwertbare Masse besteht keine Möglichkeit, Außenstände über das Verfahren einzutreiben.

Für Geschäftspartner bedeutet dies das endgültige Ende der wirtschaftlichen Aktivität der Gesellschaft. Die Funktion der X-PACK-T Verwaltungsgesellschaft mbH als haftende Gesellschafterin oder Beteiligungsinhaberin dürfte damit erloschen sein – verbunden mit möglichen Auswirkungen auf abhängige Strukturen, falls vorhanden.


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