Dark Mode Light Mode

WI Sport und Event GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 1078/24
Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.02.2025

Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag der WI Sport und Event GmbH, mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 760093 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Michele Vulcano vertreten. Rechtlich begleitet wurde der Antrag durch die Kanzlei Grub, Brugger & Partner, Stuttgart.

Hintergrund

Der Beschluss vom 19. Februar 2025 bedeutet, dass die Schuldnerin kein ausreichendes Vermögen mehr besitzt, um selbst die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens (wie Gerichtskosten oder die Vergütung eines Verwalters) zu decken. Das Verfahren konnte daher nicht eröffnet werden.

Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage von § 26 Abs. 1 InsO, der eine Abweisung vorsieht, wenn die Deckung der Verfahrenskosten nicht gewährleistet ist und keine ausreichende Masse vorhanden ist.

Bedeutung für die Gesellschaft

Mit der Abweisung des Eigenantrags gilt die WI Sport und Event GmbH faktisch als wirtschaftlich handlungsunfähig. In der Praxis führt eine solche Entscheidung oft zur Auflösung und Löschung der Gesellschaft durch das Registergericht (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG i. V. m. § 394 InsO).

Gläubiger haben in diesem Fall kaum Aussicht auf Rückflüsse – mangels Insolvenzmasse werden keine Insolvenzquoten ausgezahlt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO).

Beschwerdegericht:
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden und ist von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich – jedoch nicht per E-Mail, sondern über sichere Wege wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das EGVP.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich auf www.ejustice-bw.de.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Etna Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Next Post

X-PACK-T Verwaltungsgesellschaft mbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen