Aktenzeichen: IN 75/25
Am 21. März 2025 hat das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROTH International GmbH, ansässig in der Hohenstaufenstraße 58, 92637 Weiden i.d. OPf., eine weitreichende Entscheidung getroffen: Zum Schutz der verbliebenen Vermögenswerte wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet.
Die ROTH International GmbH, geführt durch ihren Geschäftsführer, ist beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. unter der Registernummer HRB 4295 eingetragen. Das Verfahren zielt auf die Sicherung des Unternehmensvermögens ab und stellt eine erste Maßnahme zur Vorbereitung eines möglichen Insolvenzverfahrens dar.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Schott aus Altenstadt bestellt. Die Kanzlei ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:
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Adresse: Ernst-Kraus-Straße 1b, 92665 Altenstadt
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Telefon: +49 (9602) 920220
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E-Mail: altenstadt@sdk-rae.de
Mit seiner Bestellung erhält Schott weitreichende Befugnisse zur Überwachung der Geschäftsaktivitäten und zur Sicherung der Insolvenzmasse. Verfügungen der Schuldnerin – darunter auch das Einziehen von Außenständen – sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Dies stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen erfolgen, die die Gläubigerinteressen gefährden könnten.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein klassischer Zwischenschritt im deutschen Insolvenzrecht und bedeutet noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der bestellte Verwalter wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für ein reguläres Verfahren vorliegen – insbesondere, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um die Kosten zu decken.
Rechtsmittel und Fristen
Die ROTH International GmbH hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – maßgeblich ist das jeweils früheste dieser Ereignisse.
Die Beschwerde ist zu richten an:
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstraße 9
92637 Weiden i.d. OPf.
Die Einlegung kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen – auch vor jedem anderen Amtsgericht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, wenngleich sie empfohlen wird. Die Beschwerdeschrift muss die Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen sie Beschwerde eingelegt wird.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich – jedoch nur über sichere Übermittlungswege gemäß § 130a ZPO, nicht per einfacher E-Mail. Näheres regeln die Bestimmungen des elektronischen Rechtsverkehrs, abrufbar unter www.justiz.de.
Ausblick
Mit diesem Beschluss ist der erste Schritt in ein geordnetes Verfahren getan. Für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Gläubiger beginnt eine Phase der Ungewissheit – aber auch der Hoffnung: Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet die Chance, bestehende Strukturen zu überprüfen, Risiken zu minimieren und möglicherweise eine tragfähige Sanierung in die Wege zu leiten.