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DEGAG Objektgesellschaften jetzt auch insolvent
„Viele Wohnungseigentümer stehen jetzt vor großen Problemen“ – Interview mit Kerstin Bontschev aus Dresden
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„Viele Wohnungseigentümer stehen jetzt vor großen Problemen“ – Interview mit Kerstin Bontschev aus Dresden

TungArt7 (CC0), Pixabay

Frage: Frau Bontschev, die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist insolvent. Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?

Kerstin Bontschev: Das ist eine äußerst schlechte Nachricht für viele WEG, deren Rücklagen in Anleihen dieser Firma investiert wurden. Diese Rücklagen sind eigentlich für Reparaturen, Sanierungen oder andere wichtige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum gedacht. Nun besteht die Gefahr, dass das Geld verloren ist.

Frage: Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass WEG-Gelder in solche Anleihen flossen?

Bontschev: Normalerweise müssen WEG-Rücklagen mündelsicher angelegt werden, das heißt, sicher und jederzeit verfügbar. Doch einige Hausverwaltungen haben offenbar hohe Beträge in die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert – ohne Rücksprache mit den Eigentümern. Das ist problematisch, denn diese Anleihen hatten lange Laufzeiten und waren nicht so sicher, wie es den Anlegern wohl versprochen wurde.

Frage: Gab es Warnsignale, die auf Probleme bei der DR Deutsche Rücklagen GmbH hingewiesen haben?

Bontschev: Ja, und das macht die Sache noch brisanter. Die BaFin, also die Finanzaufsicht, hatte bereits im Februar 2024 eine Warnung veröffentlicht, weil die Firma ihre „Rücklagen Anleihe 2026“ ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt angeboten hatte. Wenig später musste sie sogar ihr Kreditgeschäft einstellen, weil sie keine Erlaubnis dafür hatte. Spätestens da hätte man stutzig werden müssen.

Frage: Was können betroffene WEG jetzt tun?

Bontschev: Es gibt mehrere Möglichkeiten. Erstens sollten sie prüfen lassen, ob die Hausverwaltung gegen ihre Pflichten verstoßen hat. Wenn sie ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft in diese riskanten Anleihen investiert hat, könnte das ein Pflichtverstoß sein.

Zweitens kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen die DR Deutsche Rücklagen GmbH oder Anlageberater bestehen. Wenn die Risiken der Anleihen nicht korrekt erklärt wurden, haben Anleger möglicherweise ein Recht auf Entschädigung.

Drittens sollten sie – falls das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird – ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, um wenigstens einen Teil des Geldes zurückzubekommen.

Frage: Haben Sie eine Einschätzung, wie groß die Chancen sind, das Geld zurückzubekommen?

Bontschev: Das hängt davon ab, wie viel Vermögen in der Insolvenzmasse steckt. Meistens bekommen Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderungen über die Insolvenzquote zurück. Deshalb ist es umso wichtiger, zusätzliche rechtliche Schritte zu prüfen – insbesondere gegen Hausverwaltungen oder Berater, die diese riskanten Anlagen empfohlen haben.

Frage: Was raten Sie Eigentümern, die jetzt verunsichert sind?

Bontschev: Sie sollten dringend klären, wo ihre Rücklagen angelegt sind. Falls das Geld in riskanten Anleihen steckt, müssen sie schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen. Zudem sollten Wohnungseigentümer darauf bestehen, dass zukünftige Rücklagen nur noch sicher und transparent angelegt werden.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev!

Bontschev: Sehr gern!

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