Der Bundesrat hat der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds zugestimmt und damit den nächsten Schritt der Krankenhausreform eingeleitet. Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Krankenhäusern bei Umstrukturierungen.
Förderbedingungen konkretisiert
🔹 Der Transformationsfonds umfasst bis zu 50 Milliarden Euro über zehn Jahre – finanziert zur Hälfte von den Ländern und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
🔹 Die neue Verordnung legt fest, welche Maßnahmen förderfähig sind und regelt Antragstellung, Auszahlung und Verwendungsnachweise.
🔹 Nachhaltigkeitsaspekte sollen stärker berücksichtigt werden.
Bundesrat fordert stärkere Bundesbeteiligung
Während die Länder das schnelle Inkrafttreten begrüßen, fordern sie, dass der Bund 40 % der Finanzierung übernimmt, da die alleinige Belastung der Länder nicht sachgerecht sei.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.