München, 21. März 2025 – Das Amtsgericht München hat im Verfahren Az.: 1508 IN 933/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der JUST.OUT.LOUD.GmbH mit Sitz in der Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Anton Dürrbeck und Michael Werner vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 274183 eingetragen.
Ziel: Schutz der Vermögenswerte
Um nachteilige Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Insolvenzgericht weitreichende Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögensgegenstände verfügen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster, mit Kanzlei in der Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und eine Grundlage für die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Rechtliche Folgen für Beteiligte
- Die Geschäftsführung bleibt vorläufig im Amt, darf jedoch nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über das Vermögen der GmbH verfügen.
- Die Anordnung verhindert insbesondere, dass Gläubiger durch Zwangsvollstreckungen oder andere Maßnahmen bevorzugt werden.
- Zahlungen an die Schuldnerin sind nur noch in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird oder ob andere sanierungsorientierte Maßnahmen eingeleitet werden.