Ingolstadt, 21. März 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt hat im Verfahren IN 138/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der IZBB Innovativzentrum Bildung und Beruf UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Pfaffenhofen an der Ilm angeordnet. Die Gesellschaft wird durch Geschäftsführerin Christine Rist vertreten und ist beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 7544 eingetragen.
Ziel: Schutz der Insolvenzmasse
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) Sicherungsmaßnahmen getroffen.
Ab sofort sind alle Verfügungen über das schuldnerische Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner mit Kanzleisitz in Regensburg bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu beurteilen und die Voraussetzungen für eine mögliche Insolvenzeröffnung zu prüfen.
Rechtliche Folgen und Hinweise für Beteiligte
- Geschäftsführung unter Aufsicht: Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, steht aber unter der Kontrolle der Insolvenzverwalterin.
- Verfügungsbeschränkung: Alle Vermögensverfügungen – wie Zahlungen, Überweisungen oder Vertragsabschlüsse – bedürfen der Zustimmung der Insolvenzverwalterin.
- Gläubiger und Drittschuldner sind angehalten, Zahlungen nur noch in Abstimmung mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu leisten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Ausblick
Ob es zu einer regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder alternative Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.