Nordhorn, 21. März 2025 – Das Amtsgericht Nordhorn hat im Verfahren 7 IN 25/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Deutsche Fibertec GmbH mit Sitz in Bad Bentheim angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch Geschäftsführer Jens-Oliver Morlak-Alies und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 217311 eingetragen.
Ziel: Sicherung der Insolvenzmasse
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage wurde die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung unter insolvenzrechtliche Aufsicht gestellt.
Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg aus Nordhorn bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die finanzielle Situation zu analysieren und eine Grundlage für die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Wichtige Hinweise für Gläubiger und Vertragspartner
- Drittschuldner, also Kunden oder Vertragspartner mit offenen Zahlungen an die Deutsche Fibertec GmbH, sind angewiesen, künftige Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Zahlungen oder Verfügungen, die ohne dessen Zustimmung erfolgen, sind rechtlich nicht wirksam und können zur Rückforderung führen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin oder jeder Gläubiger, der das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchte, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzabteilung –, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einlegen.
Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Die vollständigen Unterlagen sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird.