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Verstoß gegen Offenlegungspflichten: Ordnungsgeld gegen DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG verhängt

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die BaFin informiert über eine Maßnahme des Bundesamts für Justiz (BfJ): Am 9. Dezember 2024 wurde gegen die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro festgesetzt.

Hintergrund ist ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Die DEMIRE AG hat es versäumt, die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einzureichen.

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmens- und Finanzmarkttransparenz. Sie soll sicherstellen, dass Investoren, Geschäftspartner und andere Marktteilnehmer Zugang zu relevanten Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens erhalten.

Die Grundlage für das verhängte Ordnungsgeld bildet § 335 HGB, der Sanktionen bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten ermöglicht.

Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat gegen die Entscheidung keine Beschwerde eingelegt, womit das Ordnungsgeld rechtskräftig ist.

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