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OLG Celle: Schuldspruch im Prozess um „Kaiserreichsgruppe“ – Strafe ausgesetzt

Beschluss | © Hans / Pixabay

Am Oberlandesgericht Celle ist am Freitag, dem 21. März 2025, das erste Urteil in Niedersachsen im Zusammenhang mit der sogenannten Kaiserreichsgruppe gefallen. Eine 39-jährige Frau aus Hildesheim wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, muss jedoch nicht ins Gefängnis. Die Richter entschieden, von einer Strafe abzusehen, da die Angeklagte im Verlauf des Verfahrens Reue gezeigt und aktiv zur Aufklärung beigetragen habe. Sie gilt nun jedoch als vorbestraft und muss die Verfahrenskosten tragen.

Laut dem Gerichtssprecher handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilte kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Frühe Warnung an die Polizei verhinderte Schlimmeres

Besondere Bedeutung im Verfahren hatte die Tatsache, dass die Frau bereits im Februar 2022 bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen eigenständig auf die Polizei zugegangen war. Sie warnte vor möglichen Gewalttaten der Gruppe, zu der sie selbst noch kurz zuvor Kontakt hatte. Eine Polizeibeamtin bestätigte diese Aussage vor Gericht.

Nach Angaben des Generalstaatsanwalts leistete die Frau durch ihre Hinweise einen entscheidenden Beitrag zur Zerschlagung der Gruppierung. Aus Angst vor Vergeltung durch die „Kaiserreichsgruppe“ habe sie sich anschließend vollständig zurückgezogen.

Pläne zum Umsturz der Bundesregierung

Nach Überzeugung des OLG Celle verfolgte die Gruppe das Ziel, die Bundesregierung gewaltsam zu stürzen und durch eine neue Staatsordnung auf Basis des Deutschen Kaiserreichs zu ersetzen. Die Angeklagte habe im Januar 2022 an einem entsprechenden strategischen Treffen teilgenommen und damit zur Verfestigung der Gruppierung beigetragen.

Der Fall markiert den Auftakt einer Reihe bundesweiter Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Kaiserreichsgruppe. An weiteren Oberlandesgerichten laufen derzeit ähnliche Prozesse. Die Einschätzung der Sicherheitsbehörden bleibt eindeutig: Die Gruppierung gilt als verfassungsfeindlich und hochgefährlich.

Trotz Schuldspruch hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung ursprünglich auf Freispruch plädiert – ein in Terrorverfahren ungewöhnlicher Vorgang, der auf die kooperative Haltung der Angeklagten zurückzuführen ist. Das Gericht entschied sich dennoch für eine Verurteilung – wenn auch ohne Strafvollzug.

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