Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Sparoptimierer UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 403 IN 2248/24

Das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht hat im Eröffnungsverfahren über das Vermögen der Sparoptimierer UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Kohlstraße 7, 04509 Delitzsch, vertreten durch Geschäftsführer Dominik Buchmann, am 14. März 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 34577 eingetragen. Die Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine gerichtliche Abwicklung erfolgt daher nicht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzulegen:

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern keine Verkündung erfolgt, mit deren Zustellung. Eine Zustellung kann sowohl durch einfache Postsendung als auch durch öffentliche Bekanntmachung über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, gilt sie zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt. Bei Postzustellung im Inland gilt die Zustellung vier Tage nach Aufgabe zur Post als erfolgt. Maßgeblich ist jeweils der frühere Zeitpunkt.

Die Beschwerde kann schriftlich durch eine Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Sie kann auch bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden, allerdings ist für die Fristwahrung der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Leipzig entscheidend.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und eine klare Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Die Einreichung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Dabei muss das elektronische Dokument entweder

  1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden oder
  2. auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO genannten sicheren Übermittlungswege eingereicht werden.

Detaillierte Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden Sie unter:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig bereit.

Amtsgericht Leipzig, 14. März 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der Hopson Beteiligungs-GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

Insolvenzantrag der Oldtimer Traum GmbH mangels Masse abgewiesen