Der Bundesrat hat sich am 21. März 2025 dafür ausgesprochen, den strafrechtlichen Umgang mit dem Einsatz von K.O.-Tropfen deutlich zu verschärfen. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, die bestehenden Strafvorschriften bei Sexual- und Raubdelikten, bei denen betäubende Substanzen wie K.O.-Tropfen eingesetzt werden, zu überarbeiten und härtere Sanktionen zu ermöglichen.
Anlass für die Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). In diesem wurde festgestellt, dass zwar eine Strafbarkeit bestehe, wenn jemand einer anderen Person K.O.-Tropfen verabreicht, um sexuelle Handlungen gegen deren Willen vorzunehmen. Allerdings handele es sich nach geltender Rechtslage nicht um den Einsatz eines „gefährlichen Werkzeugs“, was entscheidenden Einfluss auf die Strafzumessung habe.
Genau an diesem Punkt setzt der Bundesrat an. Er will, dass der Gesetzgeber den Einsatz von K.O.-Tropfen ausdrücklich als besonders gefährlich einstuft, sodass künftig höhere Mindeststrafen verhängt werden können. Der Einsatz solcher Substanzen soll künftig strafrechtlich vergleichbar mit dem Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen bewertet werden.
Mit seiner Forderung setzt der Bundesrat ein deutliches Signal gegen sexualisierte Gewalt und betont die besondere Heimtücke und Gefährlichkeit, die dem Gebrauch von K.O.-Tropfen innewohnt. Nun liegt es an der Bundesregierung, eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen.