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BEVO DE Alpha 3b GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36 IN 27/25 -4 – Amtsgericht Hameln

Am 21. März 2025 um 10:55 Uhr hat das Amtsgericht Hameln im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3b GmbH, mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 98233 eingetragen. Als Geschäftsführer ist Bernd Klein benannt, wohnhaft in der Schillerstraße 6, 31785 Hameln.

Mit diesem gerichtlichen Schritt unterliegt das Unternehmen ab sofort einer strengen Kontrolle über seine finanziellen und rechtlichen Verfügungen. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde erneut Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt, der bereits in zahlreichen Parallelverfahren der BEVO-Gruppe eingesetzt wurde. Die Kanzlei Dr. Eckerts befindet sich in der Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0511/6262870, per Fax unter 0511/62628710 sowie per E-Mail an hannover@eckert.law. Weitere Informationen finden sich auf der Website www.eckert.law.

Hinweise an Schuldner

Alle Schuldner der BEVO DE Alpha 3b GmbH werden eindringlich aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Leistungen, die ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen, können als unwirksam gelten und rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln zur Einsichtnahme ausgelegt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Eine solche kann ebenfalls von Gläubigern eingelegt werden, wenn diese die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 bestreiten möchten.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln

unter dem Aktenzeichen: govello-1256292281518-000183636 einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung. Wurden beide Zustellarten gewählt, gilt das jeweils frühere Datum.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist jedoch der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Hameln.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten. Bei einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang der Anfechtung genau zu bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde ist empfohlen.

Datenschutzhinweis

Informationen über Ihre Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln:
www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder direkt beim Amtsgericht Hameln – Der Direktor.

Amtsgericht Hameln, 21. März 2025

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