Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der in Frankfurt ansässigen Ethena GmbH mit sofortiger Wirkung das weitere öffentliche Anbieten ihres USDe-Tokens untersagt. Hintergrund sind gravierende Mängel im laufenden Zulassungsverfahren gemäß der europäischen Krypto-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation).
Neben dem Verbot des Neugeschäfts wurden der Ethena GmbH weitere aufsichtliche Maßnahmen auferlegt, darunter die Anordnung, die Vermögenswertreserve einfrieren zu lassen, sowie die Einsetzung eines Sonderbeauftragten, der die Umsetzung der Anordnungen überwacht.
Kritik an Geschäftsorganisation und Vermögenssicherung
Im Rahmen der Prüfung stellte die BaFin erhebliche Defizite bei der Geschäftsorganisation, der Zusammensetzung und Verwahrung der Vermögenswerte, sowie der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen nach MiCAR fest. Die Stabilität des USDe-Tokens sollte durch einen Algorithmus auf Basis von Hedging-Derivaten gewährleistet werden – gestützt ausschließlich auf andere Krypto-Werte als Reserve.
Zulassungsverfahren unter MiCAR: Übergangsregelung nicht erfüllt
Die Ethena GmbH hatte am 29. Juli 2024 eine Zulassung für ihren vermögenswertereferenzierten Token beantragt – einen Tag vor Ablauf der Frist für die Übergangsregelung unter MiCAR. Dennoch wurde der USDe-Token bereits seit dem 28. Juni 2024 in Deutschland angeboten, mit inzwischen rund 5,4 Milliarden Token im Umlauf. Ein Großteil davon wurde zuvor außerhalb Deutschlands emittiert. Seit dem 1. Januar 2025 wird der Token zudem auch von der Ethena BVI Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln herausgegeben.
Untersagte Aktivitäten und Schutzmaßnahmen
Zum Schutz der Anleger hat die BaFin folgende Maßnahmen angeordnet:
- Sperrung der Vermögenswertreserve, um weitere Verfügungen zu verhindern
- Einschränkung der Befugnisse der Geschäftsleitung in Bezug auf diese Reserven
- Verbot des Neugeschäfts mit Kunden, inklusive der Sperrung der Internetseiten der Ethena GmbH
- Bestellung eines Sonderbeauftragten, der die Einhaltung der Anordnungen sicherstellt
Diese Maßnahmen sind zwar sofort vollziehbar, aber rechtlich noch nicht bestandskräftig.
Infolge der Maßnahmen ist ein Rücktausch von USDe-Token bei der Ethena GmbH aktuell nicht mehr möglich. Der Handel auf dem Sekundärmarkt bleibt davon jedoch vorerst unberührt.
Verdacht auf unerlaubtes Wertpapierangebot mit sUSDe-Token
Zusätzlich hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht geäußert, dass die Ethena GmbH in Verbindung mit der Ethena OpCo. Ltd. den „sUSDe“-Token als Wertpapier ohne erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich in Deutschland anbietet.
Der sUSDe-Token ist dabei direkt mit dem USDe-Token verknüpft und ermöglicht Anlegern, ihren USDe-Token gegen einen sUSDe-Token mit zusätzlichem Rückgabeanspruch und Renditeoption zu tauschen.
Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die BaFin weist darauf hin, dass sie ihre Maßnahmen ausschließlich im öffentlichen Interesse gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG durchführt. Eine individuelle rechtliche Beratung oder detaillierte Auskunft über laufende Verfahren ist aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht möglich.
Personen, die über konkrete Hinweise oder Unterlagen zu den Aktivitäten der Ethena GmbH oder ihrer Partner verfügen – etwa Vertragsmuster, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Bankverbindungen –, werden gebeten, sich an die Hinweisgeberstelle der BaFin zu wenden.
Weitere Informationen zur MiCAR und zu Ihrer Sicherheit im Umgang mit Krypto-Anbietern finden Sie auf der offiziellen Website der BaFin: www.bafin.de.