Hildesheim, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Hildesheim hat im Verfahren 55 IN 20/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Brandenburg an der Havel angeordnet. Die Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit sich auf die industrielle Fertigung erstreckt, wird durch ihre Komplementärin, die Schlote Brandenburg Verwaltungs GmbH, vertreten. Geschäftsführer sind Jürgen Schlote und Carsten Schulz.
Sicherung der Vermögenswerte durch vorläufige Maßnahmen
Mit Wirkung vom 19. März 2025, 13:10 Uhr, unterliegt die Gesellschaft strengen insolvenzrechtlichen Restriktionen. Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Dies betrifft insbesondere den Einzug und die Verwendung finanzieller Mittel sowie Transaktionen mit Unternehmenswerten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack von der Kanzlei Brinkmann & Partner mit Sitz in Hannover bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens vorzubereiten.
Anweisung an Gläubiger und Drittschuldner
Alle Schuldner der Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG wurden angewiesen, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen. Somit dürfen ausstehende Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Hinweise
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Recht zu, binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist mit einer Zwei-Tages-Frist nach Veröffentlichung.
Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob die Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG die Möglichkeit einer Sanierung erhält oder ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.