Berlin, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 3605 IN 1718/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Peers Solutions GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin, Straßburgerstraße 43, wird von Geschäftsführerin Elisa Caroline Hertzler vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Berlin bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern.
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
Mit sofortiger Wirkung unterliegt das Unternehmen insolvenzrechtlichen Beschränkungen:
- Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, jedoch nicht als ihr allgemeiner Vertreter tätig zu werden.
Rechtsmittelbelehrung und Einspruchsmöglichkeiten
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Gläubiger haben ebenfalls die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung der Peers Solutions GmbH möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.