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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die 4BrainSolutions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Frankfurt am Main, 20. März 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Verfahren 810 IN 293/25 V-82 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der 4BrainSolutions GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Großen Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main, wird von Geschäftsführer Marcel Berger vertreten.

Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und sicherzustellen, dass keine unrechtmäßigen Verfügungen vorgenommen werden. Ab sofort sind sämtliche finanziellen und geschäftlichen Entscheidungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam.

Einschränkungen und Maßnahmen

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegt das Unternehmen folgenden Beschränkungen:

  • Verfügungen über das Vermögen dürfen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen.
  • Geschäftliche Transaktionen unterliegen der insolvenzrechtlichen Kontrolle.
  • Gläubiger und Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen.

Ausblick auf das weitere Verfahren

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.

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