Bad Neuenahr-Ahrweiler, 20. März 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren 6 IN 38/25 über das Vermögen der „Maria Stern“ MVZ Remagen GmbH mit Sitz in Linz am Rhein hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b Abs. 1 InsO angeordnet. Damit bleibt das Unternehmen unter der Kontrolle der Geschäftsführung, allerdings unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters.
Die Gesellschaft, die durch ihre Geschäftsführer André Tillmann und Thomas Werner vertreten wird, darf weiterhin über ihr Vermögen verfügen und den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten.
Bestellung eines vorläufigen Sachwalters
Zur Sicherstellung eines geordneten Verfahrens wurde Rechtsanwalt Jens Lieser aus Koblenz zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen Maßnahmen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Gläubiger benachteiligt werden.
Bedeutung der vorläufigen Eigenverwaltung
Im Gegensatz zur klassischen Insolvenzverwaltung verbleibt die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsführung. Diese muss jedoch alle wesentlichen Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Sachwalter treffen. Die Anordnung der Eigenverwaltung signalisiert häufig eine angestrebte Sanierung des Unternehmens, anstatt eine vollständige Abwicklung.
Rechtsmittelbelehrung und Einspruchsmöglichkeiten
Sowohl die Antragstellerin als auch jeder Gläubiger kann gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen, falls die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage gestellt wird.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob die „Maria Stern“ MVZ Remagen GmbH durch eine erfolgreiche Restrukturierung wieder wirtschaftlich stabilisiert werden kann.