Stuttgart, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren 12 IN 1425/24 entschieden, dass der Antrag der V.A Lange Holding GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird.
Die Gesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Gärtnerstraße 16, vertreten durch Geschäftsführer Volker André Votteler (geb. Lange), hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, und wies den Antrag daher gemäß § 26 InsO (Abweisung mangels Masse) zurück.
Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger
Die Abweisung bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Verwertung des Unternehmensvermögens, und Gläubiger müssen nun individuelle rechtliche Schritte einleiten, um ihre Forderungen geltend zu machen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die vollständigen Akten zu diesem Verfahren können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.