Berlin, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 36n IN 4236/24 sowie im Verfahren 36n IN 6562/24 entschieden, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Neue Odessa Bar Gaststätten GmbH mangels Masse abgewiesen wird.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Torstraße 89, 10119 Berlin, die im Gastronomiebereich tätig war, wurde ehemals durch Geschäftsführer Björn Alexander Lagemann vertreten.
Zwei Insolvenzanträge – beide abgelehnt
Sowohl die Schuldnerin selbst als auch eine antragstellende Gläubigerin hatten jeweils die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Daher wurden beide Anträge gemäß § 26 InsO (Abweisung mangels Masse) zurückgewiesen.
Folgen für Gläubiger und Beteiligte
Die Abweisung bedeutet, dass kein geordnetes Insolvenzverfahren durchgeführt wird und somit keine offizielle Verwertung des Unternehmensvermögens erfolgt. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können, sondern individuelle rechtliche Schritte in Betracht ziehen müssen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden.
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.